Corona aktuell 

aktualisiert  24.03.2021

 

Liebe Patientinnen und Patienten,

 

wir führen sämtliche Behandlungen in gewohntem Umfang durch.

 

Wir erlauben uns, vor Terminwahrnehmung, Sie mit Abfragen einer kurzen Checkliste in Ergänzung des ohnehin vorhandenen Anmeldebogens auf mögliche Risiken abzufragen und entsprechend mit Ihnen zu entscheiden, eine Behandlung durchzuführen oder nicht.

 

Unsere Praxis unterliegt strengen Hygienemaßnahmen. Wir sorgen dafür, dass die Hygienevorschriften penibel eingehalten werden, um Sie genauso wie uns selbst vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen.

Wir haben im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht Ihnen gegenüber unser Vorgehen nochmals angepasst. Wir verfügen über  reichlichen Vorrat an Mundschutz, Handschuhen, Desinfektionsmitteln etc..

Die unter anderem genannten Vorsichtsmaßnahmen wie Verzicht auf "Turbine und Pulverstrahlgeräte etc. " zur Vermeidung unnötiger Aerosole werden von uns ohnehin eingehalten.

 

Bitte informieren Sie uns telefonisch vor einem Besuch in der Praxis, wenn auf Sie Folgendes zutrifft:

  • Sie fühlen sich krank, haben Fieber oder Husten
  • Sie haben sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet aufgehalten
  • Sie hatten Kontakt zu infizierten Personen oder befinden sich in behördlich angeordneter Quarantäne
  • Bei Ihnen wurde in letzter Zeit ein Coronatest durchgeführt.

Selbst wenn eine solche mögliche Gefährdung besteht, werden wir Sie unter entsprechenden Schutzmaßnahmen im Schmerz- oder Notfall behandeln. Wir bitten nur um Ihre Hilfe und die nötigen Angaben!

 

Bitte geben Sie auf sich acht und bleiben gesund!

 

Herzlichst

 

 

 

 

Ihr Praxisteam

 


Bonusheft: Immer noch aktuell!

Wie Sie bares Geld sparen können

Bonusheft: Nach wie vor bares Geld wert!
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Manche gesetzlich Versicherten meinen, das Bonusheft habe keine Gültigkeit mehr. Das ist ein teurer Irrtum! Wer regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt nachweisen kann, bekommt auch in Zukunft einen höheren Zuschuss für Zahnersatz von seiner Krankenkasse.

Erfahren Sie jetzt die Details dazu: Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz braucht, erhält von seiner Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich nach der Anzahl der fehlenden und behandlungsbedürftigen Zähne.


Mindestens 5, besser 10 Jahre ...

Wer mindestens 5 Vorjahre regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss. Wer mindestens 10 Vorjahre nachweisen kann, erhält 30 Prozent mehr.

Wer auch nur ein Jahr aussetzt, verliert seinen bisher angesparten Bonus und fängt wieder von vorne an. Falls Ihnen für dieses Jahr noch der Stempel fehlt:


Rufen Sie in der Praxis zur Terminvereinbarung an!

Bitte beachten Sie:

Sie benötigen pro Kalenderjahr einen Bonusheft-Stempel. Zum Schutz Ihrer Zähne und im Interesse Ihrer Mundgesundheit sind halbjährliche Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt empfehlenswert.